Steuerstrafrecht
Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Besteht die Gefahr, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelangen, ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig. Es ist festzustellen, ob noch eine strafbefreiende Selbstanzeige abgegeben werden kann.
Steht die Hinterziehung von Steuern im Raum, sind neben steuerrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der Vorgaben im Strafprozess erforderlich, um sich gegenüber der Steuerfahndung, der Bußgeld- und Strafsachenstelle oder gegenüber der Staatsanwaltschaft und bei Gericht zu behaupten. Die formalen Anforderungen sind zu erfüllen. Wir bieten Ihnen qualifizierte steuerstrafrechtliche Verteidigung, die Sie bei Durchsuchungen, bei Beschlagnahmen, im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung effektiv betreut.
Aufgrund der strafrechtlichen als auch der steuerlichen Kompetenz können wir in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater im Bereich des Steuerstrafrechts umfassend beraten.
- Beratung zur Selbstanzeige
- Vertretung im Rahmen von strafbefreienden Selbstanzeigen
- Führen von Finanzgerichtsprozessen
- Prozessvertretung in Steuerstrafsachen