Vorweggenommene Erbfolge/Schenkungen
Wir beraten Sie umfassend in rechtlichen und steuerlichen Fragen zur Vermögensnachfolge zu Lebzeiten (der vorweggenommenen Erbfolge) mit dem Ziel einer interessengerechten und gleitenden Nachfolgegestaltung. Bei jeglicher Form der Gestaltung findet eine Abstimmung mit den Ansprüchen aus Pflichtteil und Pflichtteilsergänzung statt.
Vermögensnachfolge zu Lebzeiten - Schenkung von Vermögen:
- Schenkungs- und Übergabeverträge
- Errichtung von Familiengesellschaften/Familienstiftung
- Vorbehalt von Nießbrauch und Wohnrecht
- Abstimmung mit Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen; etwaige Reduzierung von Pflichtteilsansprüchen